Ausstellerausweis
Jeder Marktteilnehmer hat an seinem Verkaufsstand oder Standplatz einen gut sichtbaren Ausstellerausweis anzubringen, auf dem in deutlich lesbarer Schrift Name, Vorname, Wohnort und Strasse des Standinhabers angegeben sind. Standinhaber, die eine Firma führen, haben außerdem ihre Firma in der vorbezeichneten Weise anzubringen. Ist aus der Firma der Familienname mit einem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma.