Hygienevorschriften
Mit dem Betreten des Flohmarktgeländes werden nachfolgende Hygienevorschriften anerkannt.
- Generelle Mund- und Nasenschutzpflicht für alle Aussteller und Besucher für die Dauer des Flohmarkts, bzw. dessen Besuchs. Kein Einlass ohne Mund-/Nasenschutz !
- Wer akute Krankheitssymtome hat, darf das Gelände nicht betreten. Dann bitte Zuhause bleiben!
- Hände sind am Eingang zu desinfizieren.
- Es ist unbedingt ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten. Kein Händeschütteln, keine Umarmungen!
- Die Mindestgröße eines Standes beträgt 3 m
- Zwischen den Ständen sind 1,50 m Abstand einzuhalten (was auch bedeutet, dass es weit weniger Stände auf dem Gelände geben wird).
- Die Aussteller müssen mit ihren Fahrzeugen direkt zu ihren Standplätzen fahren.
- Wir sind verpflichtet, die Kontaktdaten von allen Ausstellern einzeln zu notieren und 4 Wochen lang aufzubewahren. Bitte bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber mit.
- Für den Bezahlvorgang muss eine Schale o.ä auf den Tisch gestellt werden, in die bei der Bezahlung abwechselnd das Geld und das Wechselgeld gelegt werden. Dadurch werden direkte Kontakte vermieden.
- Beim Stellen von Tischen ist eine nach innen gehende U-Form nicht erlaubt.
- Es wird auch weniger Dachplätze geben, da die Schaufensterfront an dem meisten Stellen frei bleiben muss, um ausreichend breite Wege bereitzuhalten.
- Sämtliche Wege sind an diesem Tag Einbahnstraßen und werden als solche kenntlich gemacht. Das gilt jedoch nicht für die Aussteller, wenn diese zu ihren Plätzen fahren.
- Wir werden max. 500 Besucher gleichzeitig auf das Gelände lassen.
- Falls hier aufgeführte Regeln unseren üblichen Regeln widersprechen, haben die hier aufgeführten Regeln Vorrang.